Info zur Einführung der digitalen Alarmierung

10. Juli 2019
Einsatzabteilung

Am 05.07.2019 fand in Würzburg eine Informationsveranstaltung des Innenministeriums zur Einführung der digitalen Alarmierung für die Feuerwehren in Bayern statt.

Die Einführung soll nach dem derzeitigen Planungsstand für unseren Bereich im vierten Quartal 2020 beginnen.

Ich bitte dafür zu sorgen, dass in den Haushaltsplanungen der Gemeinden für 2020 ausreichend Mittel für die Beschaffung der dafür notwendigen Ausrüstungen eingeplant werden.

Für einen Meldeempfänger sind 600 € und für jede Sirenensteuerung sind ca. 3.000 € anzusetzen.

Die Sirenensteuerungen sind wie ortsfeste Funkstellen (FRT) anzusehen. Es ist je Sirene ein FRT-Funkgerät mit der Sirenensteuerung einschließlich ortsfester Antenne erforderlich. Für den Betrieb ist ein Antrag mit Panoramamessung, vergleichbar der Vorgehensweise wie bei den ortsfesten Funkgeräten in Gerätehäusern, erforderlich. 

Für die Meldeempfänger ist eine landesweite Ausschreibung vom Freistaat geplant.

Die Gemeinden werden noch in diesem Jahr für eine Abfrage angeschrieben, wer sich an der landesweiten Beschaffung beteiligt.

Es besteht keine Verpflichtung an der landesweiten Beschaffungsaktion des Staates teilzunehmen. Wir empfehlen aber dringend sich daran zu beteiligen. Die Umstellung der Sirenensteuerungen ist wegen den unterschiedlichen Voraussetzungen an den jeweiligen Sirenenstandorte auf örtlicher Ebene umzusetzen. Wir empfehlen den gleichen Hersteller des FRT, wie bei den bereits vorhandenen Sprechfunkgeräten zu wählen, da diese Geräte zukünftig auch in die turnusmäßigen Updates mit einbezogen werden müssen.

Ebenso müssen die grundlegenden Inbetriebnahmen, Updates der Meldeempfänger und die Bereitstellung von Schleifen durch die TTB-KVB in Verbindung mit der TTB-ILS durchgeführt werden.

Bei den Meldeempfängern sind deutlich weniger Updates als bei den Sprechfunkgeräten zu erwarten.

Die Zuordnung bzw. die Umstellung eines Meldeempfängers auf eine oder mehrere Schleifen erfolgt über ein Tool durch die Feuerwehren selbst. Dafür muss der Meldeempfänger nicht vor Ort sein.

Wie bereits schon mitgeteilt, ist das bisherige Förderverfahren, bei dem bisher nur die Sprechfunkgeräte abgewickelt sind, mit einer Verwendungsbestätigung von den Gemeinden abzuschließen.

Zur Förderung der Einführung der digitalen Alarmierung wird ein neues Förderungsprogramm aufgelegt. Das neue Förderprogramm soll sich an den aktuellen Preisen und der aktuellen Zahl der vorhandenen Meldeempfänger und Sirenensteuerungen orientieren. Die Bedingungen und die Förderhöhe des neuen Förderprogramms sind noch nicht bekannt. Wir gehen aber von einer hohen Förderung aus. 

Nach Veröffentlichung des neuen Förderverfahrens für die digitale Alarmierung sind durch die Gemeinden neue Förderanträge zu stellen.

Sobald neue Informationen vorliegen werden wir wieder informieren.

Quelle:
Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg
geschrieben von Karl Heinz Ostheimer